Vertragliche Grundlage
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden oder der Kundin mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten und abgemachten Malerarbeiten.
Malerarbeiten
Die AMolerei GmbH gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Werkvertrag/Offerte. Die AMolerei GmbH ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen. Der Kunde oder die Kundin bezahlt die mit Ablieferung der Malerarbeiten fällige Forderung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Für Regiearbeiten gelten die vereinbarten Tarife gemäss Werkvertrag/Offerte. Für Privatkunden beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage und für Firmenkunden 30 Tage.
Verzugszins
Kommt der Kunde oder die Kundin in Zahlungsverzug, so ist die AMolerei GmbH berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 7% pro Jahr zu berechnen, ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Prüfung der Malerarbeiten
Der Kunde oder die Kundin prüft die Malerarbeiten umgehend nach deren Abschluss. Stellt er oder sie dabei Mängel fest, halten der Kunde oder die Kundin und die AMolerei GmbH (nachfolgend gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) diese Mängel schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde oder die Kundin kann weitere Forderungen (z.B. Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn die AMolerei GmbH die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist. Prüft der Kunde oder die Kundin die Malerarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innerhalb einer mit der AMolerei GmbH vereinbarten Frist, so gelten die Malerarbeiten als mangelfrei genehmigt.
Unterhalt von Beschichtungen
Es ist Aufgabe des Kunden oder der Kundin, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann die AMolerei GmbH für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde oder die Kundin muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen. Die nach Absprache/Wunsch mitgelieferte Instandhaltungsanleitung gibt darüber detailliert Auskunft.
Haftung
Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. Zudem ist die Haftung der AMolerei GmbH für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Verjährung
Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden oder der Kundin aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Malerarbeiten) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.
Geistiges Eigentum
Alle Dokumente der AMolerei GmbH (z.B. Offerten etc.) bleiben ausschliesslich deren geistiges Eigentum und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Fotoaufnahme und Werbung
Die AMolerei GmbH ist nach Erteilung der mündlichen Zustimmung des Kunden oder der Kundin berechtigt, von sämtlich ausgeführten Malerarbeiten Fotos aufzunehmen. Wenn der Kunde oder die Kundin der Fotoaufnahme zustimmt, ist er oder sie damit einverstanden, dass diese zu Werbezwecken veröffentlicht werden (z.B. Internetseite oder Social Media-Plattformen), sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von der AMolerei GmbH zuständig. Das schweizerische Recht gilt als anwendbar. AMolerei GmbH Basel, Januar 2024